BGH fällt Grundsatzurteil zur Vorfälligkeitsentschädigung
20.01.2016 Bis 2013 gezahlte Entschädigung kann zurückgefordert werden! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr endlich entschieden, dass Banken, die dem Darlehensnehmer den Kredit kündigen, keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen. Damit beendet das höchste deutsche Zivilgericht einen jahrelangen Streit und die gängige Praxis der Kreditinstitute, auch bei gekündigten Krediten noch das Maximale „herauszuholen“. Die neue Rechtsprechung gilt für weiterlesen…