Immobilienrecht

Unser zweiter Kompetenzbereich ist das Immobilienrecht im weitesten Sinne.

Wir sind die Interessensvertreter von Grundstückserwerbern und Grundstückseigentümern bei allen Fragen rund um die Immobilie.

Wir beraten Sie vor dem Kauf gegenüber Privatpersonen und Behörden, wir klären für Sie die grundstücksrechtliche Situation und machen den Kaufvertrag perfekt. Zudem unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der öffentlichen Hand. Auch bei der Finanzierung Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Seite: sei es bei der Kreditbeschaffung, der Umschuldung oder der Eintragung von Grundschulden und Hypotheken.

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Sie erreichen uns telefonisch unter 030 50 50 87 70 oder per Mail unter anfrage@kanzlei-storch.de.