Güteverhandlung gescheitert
Am 17. Oktober 2024 hat der mit Spannung erwartete erste Termin zum Schließfacheinbruch in die Stadtsparkasse Strausberg vom Osterwochenende 2023 vor dem Landgericht Frankfurt Oder stattgefunden. Dies Besonderheit war, dass dieser Fall vor der 1. Zivilkammer verhandelt wird, während alle anderen Parallelfälle vor der 9. Zivilkammer stattfinden, der eigentlichen Bankenkammer am Landgericht Frankfurt Oder.
Gutachten über Sicherheitsvorkehrungen
Nachdem der Einzelrichter schon vor dem Termin einen für die Kläger (Schließfachinhaber) äußerst günstigen Vergleichsvorschlag unterbreitet hatte, der jedoch von der Sparkasse Strausberg (Beklagte) abgelehnt worden war, erneuerte das Gericht seinen Vorschlag und zwar direkt an die Sparkasse gerichtet.
Der Prozessbevollmächtigte der Sparkasse lehnte aber jeden Vergleich ab, so dass in die streitige Verhandlung übergangen wurde.
Körperschallmelder waren deaktiviert
Zuvor hatte das Gericht noch darauf hingewiesen, dass es wegen der Frage der von der Sparkasse getroffenen Sicherheitsvorkehrungen das von der 9. Zivilkammer in einem Parallelfall in Auftrag gegebenen Gutachten beiziehen werde. In diesem Gutachten soll geklärt werden, ob die Sicherheitsvorrichtungen der Sparkasse (noch) dem aktuellen Stand der Technik entsprochen haben und was die Tatsache, dass ab 2011/12 die an sich funktionierenden Körperschallmelder im eigentlichen Tresorraum deaktiviert worden sind, in diesem Zusammenhang für eine Bedeutung hat. Die Sparkasse Strausberg hat nämlich eingeräumt, dass „die Köperschallmelder wegen Aufgabe der Hauptkasse und zu häufiger Fehlalarme bereits 2011/12 von der Sparkasse deaktiviert worden waren“, so die Erläuterung des Experten Dr. Storch. Die Sparkasse ist nämlich der Überzeugung, dass die täglich 3 stündige Bestreifung des gesamten Objektes durch einen Sicherheitsdienst, die gleiche Sicherheit für die Tresoranlage geboten habe, wie die Körperschallmelder. „Das Auffällige daran ist aber“, so der Fachanwalt Dr. Storch, „dass bei dem Einbruch 2023 auch der Sicherheitsdienst nichts von dem Durchbruch mittels Kernbohrers bemerkt haben will, noch sonstigen Sicherheitsvorkehrungen angeschlagen haben“.
Vernehmung der Zeugen
Das Gericht hat im Zuge der heutigen Verhandlung dann die von den Klägern benannten Zeugen zum Inhalt des Schließfaches vernommen. Wie sooft sollen sich darin Bargeld, Schmuck und Papiere befunden haben. Auch wenn die Vernehmung nicht ganz widerspruchsfrei abgelaufen ist, gehen wir jedoch davon aus, dass der Inhalt des Schließfaches weitgehend bestätigt werden konnte. Dies auch deshalb, weil das Gericht ein Ruhen des Verfahrens bis zur Vorlage des benannten Gutachtens angeregt hat. Ansonsten – also wenn es sich nicht von den Angaben der Kläger zum Inhalt des Schließfaches überzeugt gezeigt hätte – hätte der Richter die Klage sofort abweisen können und hätte die Frage der tresormäßigen Bewachung nicht mehr klären müssen.
„Ich gehe deshalb davon aus, dass alles auf das in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten ankommen wird, was von einem auch in Berlin ansässigen Spezialisten für Bewachungstechnik erstellt wird“, so die Einschätzung von Dr. Storch.
Ihr kompetenter Ansprechpartner Dr. Storch
Wenn auch Sie vom Einbruch in die Sparkasse Strausberg betroffen sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Rechtsanwälte DR. STORCH& Kollegen. Hierbei sollten Sie beachten, dass Ansprüche auf Schadensersatz verjähren und dies bei den vorliegenden Fällen spätestens mit Ablauf des Jahre 2026 sein dürfte. Außergerichtlich hat sich weder die Sparkasse, noch deren Haftpflichtversicherung (die KSA, Kommunaler Schadensausgleich) zu einer Regulierung der Schäden bereit erklärt. „Wir gehen deshalb davon aus, dass jeder einzelne Kunde seinen Schaden vor Gericht geltend machen muss und die KSA erst zahlen wird, wenn die Sparkasse in jedem Einzelfall rechtskräftig auf Schadensersatz verurteilt worden ist“, so Dr. Storch in seiner Einschätzung.