Kammergericht korrigiert 37. Kammer des Landgerichts
01.09.2016 Kein Rechtsmissbrauch bei Widerruf von DKB-Krediten Das höchste Berliner Zivilgericht, dort der 24. Senat (Bankensenat) hat in einem von der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen geführten Berufungsverfahren gegen die DKB AG die ständige Rechtsprechung der Zivilkammer (ZK )37 mit deutlichen Worten korrigiert: Denn diese Kammer war bislang als einzige der 4 Bankenkammern am Landgericht weiterlesen…