Die Deutsche Finanzaufsicht (Bafin) hat es kürzlich gemeldet und damit Tausende von Anlegern verunsichert:
Der Lebensversicherer FWU ist insolvent!
„Luxemburgische und österreichische Aufsicht erlassen Maßnahmen gegenüber Töchtern der FWU AG
Aufgrund der Insolvenz des Mutterunternehmens ordnen die luxemburgische und die österreichische Versicherungsaufsicht Maßnahmen gegenüber den Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. und FWU Life Insurance Austria AG an.
Die Versicherungs-Holdinggesellschaft FWU AG mit Sitz in Grünwald hat zum 19. Juli 2024 Insolvenz beim Amtsgericht München angemeldet. Die FWU AG ist Mutterunternehmen unter anderem der ausländischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg und der FWU Life Insurance Austria AG mit Sitz in Österreich. Diese beiden Versicherer betreiben in Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft.
Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) hat die BaFin darüber informiert, dass sie dem luxemburgischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. die freie Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte untersagt habe. Dies betreffe auch Auszahlungen an Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Grund hierfür sei die unzureichende Solvabilität des Unternehmens. Ziel der Maßnahme sei es, die Interessen der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer und der Begünstigten zu schützen. Das Versicherungsunternehmen müsse innerhalb eines Monats einen kurzfristigen realistischen Finanzierungsplan zur Genehmigung durch das CAA vorlegen. Über weitere Einzelheiten dieser Maßnahme informiert das CAA auf seiner Website.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der BaFin mitgeteilt, dass sie anlässlich der Insolvenz des Mutterunternehmens Maßnahmen gegenüber dem österreichischen Lebensversicherungsunternehmen FWU Life Insurance Austria AG angeordnet habe. Deren Ziel sei es, den laufenden Betrieb und die Betreuung der Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Über die Einzelheiten der Maßnahmen informiert die FMA auf ihrer Website.
Da sich der Sitz der beiden Versicherer nicht in Deutschland befindet, obliegt die Finanzaufsicht über die beiden Versicherer nicht der BaFin, sondern dem CAA bzw. der FMA“.
Mit Schreiben vom 27.01.2025 hat die Versicherungsaufsicht (die CAA) folgendes festgestellt:
„Angesichts einer Reihe von Unsicherheiten (siehe CAA-Veröffentlichung vom 30.10.2024) ist das CAA nicht in der Lage, zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung, eine abschließende Schlussfolgerung hinsichtlich der Deckung der SCR zu ziehen.
Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung muss das CAA feststellen, dass die dem Unternehmen eingeräumte Frist von sechs Monaten es dem Unternehmen nicht ermöglicht hat, die Deckung der Versicherungsverbindlichkeiten durch zulässige repräsentative Vermögenswerte wiederherzustellen.
Das CAA kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Sanierungsplan des Unternehmens gescheitert ist.
Das CAA teilt der Öffentlichkeit hiermit mit, dass es am Tag dieser Veröffentlichung beim Bezirksgericht Luxemburg einen Antrag auf Liquidierung des Unternehmens gestellt hat“.
Was können Anleger nun tun?
Noch ist die Situation sehr unübersichtlich und es müssen erst einmal die weiteren Entwicklungen abgewartet werden. Die Feststellungen des CAA vom 27.01.2025 lassen aber das Schlimmste befürchten.
Sicher ist zunächst, dass das deutsche Sicherungssystem (die Protektor Lebensversicherungs AG) nicht greift, weil die FWU Life Insurance Lux S.A. ihren Sitz nicht in Deutschland hat, sondern in Luxemburg.
Die luxemburgische Aufsicht (die CAA) hat das Vermögens der Versicherungsgesellschaft eingefroren. Das bedeutet für die Betroffenen, dass vertragliche Leistungen blockiert sind und keinerlei Auszahlungen erfolgen.
Rechtlicher Ansatzpunkt könnte jedoch sein, dass man die in Deutschland auftretenden Vermittler/Berater (etwa Excalibur Tatarelis & Partner KG, EUROPARTNER GmbH, GOESCHU GmbH aus Köln, VMS Wirtschaftsdienst GmbH aus Bamberg, u.a.) wegen Schadensersatz in Anspruch nimmt. Ansatzpunkte könnten hier folgende Aspekte sein:
- Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen werden die von den Versicherungskunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Beiträge/Prämien – nach Abzug von Kosten, Steuern und Prämien für den Risikolebensschutz – in Fondsanteile investiert. Welchen Wert eine fondsgebundene Lebensversicherung hat bzw. in welcher Höhe die Versicherungsnehmer später mit Auszahlungen rechnen können, hängt im Wesentlichen von der Wertentwicklung der Fondsanteile ab, in die investiert wird. Da die Wertentwicklung z.B. bei Investitionen in Aktienfonds entsprechend der Entwicklung der Finanzmärkte erheblich schwanken können, gelten fondsgebundene Lebensversicherungen als riskanter als deutsche Kapitallebensversicherungen. Dennoch müssen seitens der Versicherungsgesellschaften auch aufsichtsrechtliche Eigenmittelvorschriften erfüllt werden.
- Über die Risiken solcher fondsgebundenen Lebensversicherungen müssen die Anleger seitens der Versicherungsgesellschaften und deren Vertrieb aufgeklärt werden. Unterbleibt hier eine den Anforderungen des Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Aufklärung stehen den Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zu.
- Als aufklärungsrelevant erachten wir es, darüber aufzuklären, dass bei Lebensversicherungen mit Sitz im Ausland das deutsche Sicherungssystem für insolvente Lebensversicherungen – Protektor – nicht eingreift und zwar auch dann nicht, wenn die Lebensversicherungen des ausländischen Lebensversicherers in Deutschland vertrieben wurde.