Die Erstberatung

Wenn Sie meinen, beispielsweise Opfer eines Betrügers geworden zu sein oder Ihre Geldanlage sich als nachteilig erwiesen hat, dann scheuen Sie sich nicht, uns direkt anzusprechen.

Sie können uns telefonisch, per Post oder Email erreichen. Nach kurzer Schilderung des Sachverhaltes sagen wir Ihnen, wie Sie sich zunächst verhalten sollen.

Auch über Kosten sprechen wir von Anfang an.

Kosten der Erstberatung

Wenn Sie sich als Verbraucher einen ersten Überblick über Ihren Fall verschaffen wollen, bieten wir Ihnen eine Erstberatung für maximal 190 € (abhängig vom Streitwert) an. Bedenken Sie aber, dass wir bei einer solchen Beratung Ihren Fall nicht einfach „lösen“ können, sondern meist weitere Arbeit erforderlich ist. Gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht ist regelmäßig die Sichtung der Unterlagen notwendig,  um eine fundierte Einschätzung abgeben zu können, die Zeit und Arbeit kostet und deshalb angemessen bezahlt werden muss.