Sparverträge mit Volksbanken und Sparkassen

09.01.2017

Kündigungen sind angreifbar

Viele Verbraucher, die mit Volksbanken Raiffeisenbanken oder Sparkassen gut verzinste Sparpläne vereinbart haben, bekommen zu ihrer Überraschung Kündigungen seitens der Banken. Die Banken berufen sich dabei auf bestimmte, teilweise erst nachträglich geänderte Vertragsbedingungen.
So kündigte z.B. die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg ihren Kunden den mit drei Prozent verzinsten „VR Sparplan 3+“ und den mit vier Prozent verzinsten „VR Sparplan 4+“ zum 31. Dezember 2016. Auch die Sparkasse Stendal soll bereits Kündigungen ausgesprochen haben. Der Hintergrund dieser Kündigungen ist natürlich das Zinstief, das die Verträge für Banken, nicht aber für Verbraucher unrentabel macht. Das freilich rechtfertigt nicht, dass sich die Banken einfach so aus den geschlossenen Verträgen lösen wollen.
Verbraucher sollten sich gegen die Kündigungen wehren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG bereits ab und forderte sie auf, die Kündigung der Sparverträge zu unterlassen. Auch Angebote, die Spareinlagen umzuschichten, sind mit Vorsicht zu genießen. Es liegt nahe, dass die neuen Anlagen schlechter verzinst werden als die ursprünglich vereinbarten. Verbraucher, die eine Kündigung ihres Sparplanes erhalten haben, sollten daher umgehend anwaltlichen Rat einholen.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

Schreibe einen Kommentar