Eklatante Sicherheitslücken für Einbruch in die Sparkasse Strausberg ursächlich – Gutachter bemängelt Sicherheitskonzept!

Vernichtendes Urteil des Sachverständigen

Nach über einem Jahr liegt nun endlich das lang erwartete Gutachten des von der Bankenkammer des Landgerichts Frankfurt Oder bestellten Sachverständigen für Sicherheitstechnik P. vor:
Um es vorweg zu sagen, das Urteil des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu den Sicherheitsvorkehrungen der Stadtsparkasse Strausberg ist vernichtend, so die Einschätzung des Fachanwaltes für Bankrecht Dr. Storch. Alle 8 vom Gericht gestellten Fragen sind vom Gutachter P. zu Lasten der Sparkasse MOL beantwortet worden. „Die Zusammenfassung des Gutachters hinterlässt bei mir den Eindruck, dass hier grundlegende Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet wurden bzw. die  an sich vorhandenen Bewegungsmelder beim Einbruch an Ostern 2023 von der Sparkasse selbst deaktiviert worden waren“, so Dr. Storch. Der Fachanwalt Dr. Storch vertritt eine Vielzahl betroffener Sparkassenkunden, er kennt die Sparkasse MOL schon aus den jahrelang währenden Gerichtsverfahren zu Prämiensparverträgen.

Einbruch in Schließfachanlage war vorhersehbar und vermeidbar gewesen

So stellt der Gutachter P. etwa fest:

„Somit war das Sicherheitskonzept zum Schutz der gegenständlichen Schließfachanlage zum Zeitpunkt im April 2023 nicht zeitgemäß und nicht zur Abwehr üblicher Gefahren hinreichend geeignet“.

„Somit lässt sich durch die fehlenden Überwachungsmaßnahmen nicht feststellen, dass es zum Schutz vor Tatausführungen durch (Kern-)Bohrungen zumindest einen gewissen spezifischen Schutz des Tresorraumes gegeben hat, insbesondere keinen ausreichenden Kronenbohrschutz in der Tresorwand und Wandverstärkungen“.

Und weiter:

„Die baulich/mechanischen und elektronischen Sicherheitsmaßnahmen an den Gebäudezugängen, am Zugang zum Vorraum zum Wertschutzraum sowie der weitergehenden Fluchttür stellen einen erheblichen sicherungstechnisch vermeidbaren Schwachpunkt dar. Mittels einfacher technischer Maßnahmen wären geeignete Gegenmaßnahmen möglich gewesen. Geeignete organisatorische oder personelle Ersatzmaßnahmen waren nicht erkennbar“.

„Aus sachverständiger Sicht erweist sich die Art und Weise der dokumentierten Einbruchshandlung mittels Kernbohrung als für eine Bank – im Zeitpunkt April 2023 – durchaus kalkulierbares Schadensereignis. Die Ausführung und die Tätervorgehensweise waren nicht atypisch und ungewöhnlich„.

Sparkasse lehnt Vergleiche ab

Eigentlich müsste die Sparkasse Strausberg, nachdem ihr Sicherheitskonzept durch einen gerichtlichen bestellten Gutachter derart in Zweifel gezogen wird, auf ihre Kunden zugehen und auf einen außergerichtlichen Entschädigungsprozeß drängen. So hat dies etwa die Deutsche Bank bei dem Einbruch in ihre Filiale in Lübeck gemacht und damit den enormen Ärger ihrer Kunden zumindest abgemildert, wenngleich auch dort konkrete Entschädigungszahlungen noch ausstehen. Allerdings, so Dr. Storch, ist das schon mal ein Signal und ein Zeichen dafür, dass die Deutsche Bank ihren Kunden ernst nimmt.
„Derartige Signale, so der Experte Dr. Storch, sind von der Sparkasse MOL bislang leider noch nicht ausgesendet worden, Vergleiche wurden bislang kategorisch abgelehnt und auf den Klageweg verwiesen“. Damit wiederholt sich offenbar die „harte Vorgehensweise der Sparkasse MOL bei den Prämiensparverträgen“, wo in jedem Einzelfall geklagt werden musste. Auch hier waren andere Sparkassen auf ihre Kunden zugegangen und hatten Vergleichsangebote unterbreitet.

Verjährung droht 2026

Dr. Storch empfiehlt nun allen vom Einbruch betroffenen Sparkassenkunden dazu,  ihre Ansprüche gerichtlich geltend zumachen, weil ansonsten mit Ablauf des Jahres 2026 die Verjährung droht. Dies auch deshalb, weil der Experte Dr. Storch davon ausgeht, dass das Landgericht zunächst nur in einem Fall ein Grundurteil über die Fragen der grundsätzlichen Schadensersatzpflicht erlassen wird und dann – für die weiteren Fälle – das Ergebnis des Rechtsmittels zum OLG Brandenburg abwarten wird. „Da es dann mit Sicherheit bis Ende 2026 kein rechtskräftiges Urteil des OLG gegeben wird“, so Dr. Storch, fallen die übrigen Betroffenen in die Verjährungsfalle, wenn sie nicht klagen.
Da in vielen Fällen Edelmetalle wie Gold in den Schließfächern aufbewahrt wurden, sollten die Sparkassenkunden schon deswegen nicht auf ihren Schaden verzichten, weil sich etwa der Goldpreis in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat. Die Geschädigten erhalten aber bei einer erfolgreichen Klage entweder das Gold als Naturalrestitution oder den aktuellen Kaufpreis des Goldes zurück. Hierfür lohnt es sich zum kämpfen.

Wenn auch Sie vom Sparkasseneinbruch  an Ostern 2023 in Strausberg betroffenen sind, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Storch. Dr. Storch hat bereits Kunden bei Einbrüchen in anderen Sparkassenfilialen, etwa bei der Sparkasse Berlin, erfolgreich vor Gericht vertreten.