Schluss mit Wucher!

24.01.2018

Verbraucherzentrale Hamburg ruft wie folgt zum Kampf gegen Wucher auf:

Mit unserem „Bündnis gegen Wucher“ wollen wir gegen überhöhte Kreditzinsen sowie sinnlose und teure Zusatzversicherungen von Banken vorgehen. Denn immer wieder geraten Verbraucher in finanzieller Not dadurch in die Schuldenfalle. Informieren Sie uns über Wucher!
Startschuss für Bündnis gegen Wucher: Prof. Dr. Udo Reifner, Michael Knobloch (Verbraucherzentrale Hamburg), Andrea Heyer (Verbraucherzentrale Sachsen), Dr. Dirk Ulbricht (iff)
© Verbraucherzentrale Sachsen
Das Wichtigste in Kürze
• Immer wieder geraten Verbraucher wegen Wucher in finanzielle Notlagen, die durch Banken verursacht werden.
• Wucher ist in Deutschland zwar gesetzlich verboten, doch noch immer gängige Praxis, denn viele Fälle werden nicht geahndet.
• Die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen sowie das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) und der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner haben nun ein „Bündnis gegen Wucher“ gegründet. Sie wollen insbesondere Kreditverträge juristisch und rechnerisch prüfen und gegen die Anbieter vor Gericht ziehen.
Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen, dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) und dem Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner haben wir ein „Bündnis gegen Wucher“ gegründet. Wir wollen Banken-Wucher eindämmen und Rechtssicherheit für Verbraucher schaffen. Denn viele Menschen sind unsicher, wann es sich um Wucher handelt und welche Rechte ihnen zustehen.
Wir werden auf Missstände aufmerksam machen, bei denen Kunden ihrer Bank überteuerte Preise zahlen mussten oder in einer Kostenfalle gelandet sind. Das ist vor allem bei Krediten der Fall – beispielsweise dann, wenn diese mit Restschuldversicherungen verkauft werden oder als nie endende Kettenkredite für Verbraucher immer teurer werden. Wenn es angebracht ist, werden wir die Fälle auch vor Gericht bringen.
Danke für Ihren Hinweis!
Wucher muss in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik diskutiert und gestoppt werden. Informieren Sie uns, wenn man Sie über den Tisch gezogen hat und Sie zahlen und zahlen, ohne Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Kostenfalle Restschuldversicherung
Seit Jahren vergeben verschiedene Geldinstitute systematisch Verbraucherkredite, deren Gesamtkosten im Bereich des Wuchers liegen. Bei der Kreditaufnahme wird Verbrauchern oft mehr Sicherheit durch sogenannte Restschuldversicherungen suggeriert. Stattdessen bringen die Policen aber meist nur den Banken mehr Geld. Die Auswirkungen auf die Kreditnehmer sind oft gravierend. Viele Betroffene sind psychisch stark belastet, weil sie die Raten kaum noch oder nicht mehr aufbringen können. Nicht selten kann die Situation nur über eine Verbraucherinsolvenz gelöst werden.

Gut zu wissen
Die Kosten für Restschuldversicherungen stehen in keinem Verhältnis zu deren Leistungen. Die Versicherungspolicen sind oft nutzlos, weil typische Risiken wie Arbeitslosigkeit nicht ausreichend abgesichert werden und ihre Eintrittspflicht durch Klauseln im Kleingedruckten weitestgehend ausgeschlossen wird. Außerdem verteuert die Versicherung unnötig den Kredit, denn Versicherungsprämie und Vermittlungsprovision werden zur Kreditsumme addiert und Kreditnehmer zahlen auch für die Versicherung Zinsen. Zudem kassiert die Bank eine hohe Provision für die Vermittlung der Versicherung.
Kettenkredite, hohe Zinsen und Umschuldung
Auch verschiedene Kreditformen können unter dem Wucheraspekt gesehen werden, so zum Beispiel Dispo- oder Kreditkartenkredite mit Zinssätzen von 12 bis 16 Prozent pro Jahr. So verlangt beispielsweise die Targobank aktuell 12,43 Prozent Zinsen pro Jahr, wenn die vertraglich vereinbarte Überziehung des Plus-oder Komfort-Girokontos über 50 bzw. 100 Euro hinausgeht. Für die Mastercard Select werden sogar 16,18 Prozent pro Jahr gefordert.
Noch besser verdient diese Bank jedoch am Verkauf ihrer „Individual-Kredite“ mit einer Kreditlebensversicherung. Das wird Verbrauchern bei der Aufnahme eines Nettokredits über 24.000 Euro eine Kreditlebensversicherung zum Preis von knapp 8.000 Euro mitverkauft. Wir meinen: Das ist moderner Wucher! Regelmäßig kommt es dazu, dass Betroffene diese finanzielle Last nicht mehr tragen können und es folgen teure Umschuldungen.
Beispiel: Von 18.000 zu 47.000 Euro
Der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner, der auch als Kreditsachverständiger vor Gerichten tätig ist, kennt eine Darlehensnehmerin mit einer Kette von acht (!) Kreditverträgen: „Die Kundin hat so gut wie keine Chance, ohne gerichtliche Hilfe schuldenfrei zu werden. Die vertraglichen Laufzeiten schieben das Vertragsende immer weiter in die Zukunft – bis in ihre Rente hinein. Und trotz der Rückführung aller Kredite ist ihre Schuld über mehr als 19 Jahre von knapp 18.000 Euro auf über 47.000 Euro gestiegen.“
Wucher ist eigentlich gesetzlich verboten und dennoch gängige Praxis in Deutschland, denn viele Fälle werden einfach nicht geahndet. Laut Gesetzestext (§ 138 Absatz 2 BGB) liegt Wucher dann vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung existiert und dabei die Notlage eines Verbrauchers ausgenutzt wird, also Kreditinstitute vor allem bei Menschen mit finanziellen Problemen besonders kräftig abkassieren. Das soll und muss sich ändern. Helfen Sie uns dabei!

Auch die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen ist dem „Bündnis gegen Wucher“ beigetreten und vertritt geschädigte Anleger. Wir führen etwa ein Verfahren vor dem Kammgericht Berlin, wo die Berliner Sparkasse/Landesbank Berlin AG unserer Mandantin mehrere Kettenkredite nebst Restkreditversicherung aufgeschwatzt hat.

 

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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