VW, Audi, Seat, Skoda: Geld bei Autokredit sparen

19.05.2017

Belehrung prüfen

Viele Autokonzerne bieten eine Vollfinanzierung des Autokaufs an. Die entsprechenden Kredite waren und sind wie alle anderen Verbraucherkredite mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen.
Soweit es Immobilienkreditverträge betrifft, hat sich herumgesprochen, dass Darlehensverträge, die eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung (später auch Widerrufsinformation genannt) aufweisen, auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Mittels des Widerrufes kann der Verbraucher aus dem Darlehen aussteigen und Zinsen sparen. Zu diesem Thema haben wir bereits zahlreiche Artiekl veröffentlicht und Urteile erstritten.
Viele Verbraucher wissen aber noch nicht, dass die Möglichkeit des Widerrufs bei falscher Widerrufsbelehrung genauso auch für Kosumentenkredite gilt, also auch für Autokredite. Solche falschen Widerrufsbelehrungen hat es offenbar bei dem VW-Konzern gegeben. Autokäufer, die ihren VW, Seat, Skoda oder Audi nach dem 10. Juni 2010 über die Hersteller-Bank finanziert haben, dürfen den Kredit nach Auffassung vieler Verbraucherschützer zeitlich unbeschränkt widerrufen und ihr Auto zurückgeben. Anzahlung und geleistete Raten werden erstattet. Wer seinen Kreditvertrag nach dem 12.06.2014 abgeschlossen hat, dem werden nicht mal die gefahrenen Kilometer abgezogen, da die Käufer in den Verbraucherinformationen hierüber nicht hinreichend aufgeklärt wurden.
Auch andere Autobanken sind offenbar betroffen.
Wer sich seit dem 11. Juni 2010 einen neuen VW, Audi, Skoda oder Seat angeschafft und zur Finanzierung einen Kreditvertrag mit der VW-Bank abgeschlossen hat, sollte den Vertrag rechtlich prüfen lassen. Der aktuelle Diesel-Skandal mag dafür einen Anlass bieten. Für den Widerruf an sich spielt es aber keine Rolle, ob der gekaufte Wagen von dem Skandal betroffen ist. Auch können die Widerrufsbelehrungen und Verbraucherinformationen anderer Hersteller unzureichend sein. Ein Verbraucher kann dies allerdings angesichts der komplexen rechtlichen Regelungen und der umfangreichen Verträge nur schwer erkennen. Die Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist meist unerlässlich.

 

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