Dr. Storch setzt sich gegen DEURAG-Versicherung durch

28.06.2017

Kammergericht findet deutliche Worte – Versicherung nimmt Klage zurück.

In dem von der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG angestrengten Verfahren hatte diese dem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Dr. Storch vorgeworfen, in einem Schrottimmobilienfall eine von Anfang an aussichtslose Klage erhoben zu haben. Damit sollte der Rechtsanwalt – nach Auffassung der DEURAG – seine Mandantin falsch beraten haben. Die Mandantin von Dr. Storch hatte diesen aufgefordert – nach Erteilung einer Deckungszusage durch die DEURAG – trotz der Risiken einer Klage gegen die finanzierende Bank, „alles zu unternehmen, damit sich ihre finanzielle Situation irgendwie verbessert“. Es wurde auch darüber gesprochen, dass die beklagte Bank ggf. eine öffentliche Klage scheut und deshalb einem Vergleich zustimmen könnte. Die Klage wurde verloren und es kam auch zu keinem Vergleich mit der Bank, obgleich die Bank in Parallelfällen auf ihre Kunden zugegangen war.
Das Kammergericht Berlin hat heute zum AZ: 26 U 98/16 entschieden, dass Dr. Storch keine Fehlberatung anzulasten sei und ein rechtsschutzversicherter Mandant auch dann klagen kann, wenn die Erfolgsaussichten nur „mäßig“ sind, er jedoch die Gewissheit hat, dass die Kosten im Unterliegens falle von der Versicherung getragen werden. Auch ging es um die Frage, ob ein spezialisierter Rechtsanwalt wie Dr. Storch die Rechtsprechung eines BGH-Senates (V. Senat) seiner Einschätzung zutreffend zugrunde legen kann, auch wenn ein anderer Senat (XI. Senat) eine andere Meinung vertritt. Das Kammergericht gab auch insoweit der Auffassung von Dr. Storch Recht, der sich schon immer auf die gefestigte Rechtsprechung des V. Senats zur Frage der sittenwidrigen Überteuerung berufen hatte.
Nach den eindeutigen Worten des Kammgerichts, versuchte die DEURAG mit einer Klagerücknahme die Abfassung eines Urteils zu verhindern. Den widersprach jedoch Dr. Storch. Die DEURAG hat dann durch ihren Rechtsanwalt einen „Verzicht auf alle gegen Dr. Storch geltend gemachten Forderungen“ erklären lassen. Auch dies wiederum um die Abfassung von Urteilsgründen zu verhindern und um Kosten einzusparen.
Es darf gespannt darauf gewartet werden, ob die DEURAG nun ihrerseits ihren Rechtsanwalt aus Hamburg in Regress nimmt, der ihr ein derart teures und aussichtsloses Verfahren empfohlen hatte und das mit einem Verzicht endete.

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