Wohnungsverkauf durch fineline Immobilien GmbH und ADP 5. GMBH CO.KG

18.02.2016

Objekt Krowelstr.43 in Berlin-Spandau

Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen berät eine Mandantin aus Süddeutschland, die von der fineline Immobilien GmbH eine vermietete Eigentumswohnung in Berlin  zum Preis von rund 70.000,00 € erworben hat. Das Objekt ist laut Kaufangebot ca. im Jahre 1905 erbaut worden und befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand und ist renovierungsbedürftig.
Unsere Mandantin ist von Mitarbeitern der in Stuttgart ansässigen ADP 5. GMBH CO.KG zum Erwerb nebst Finanzierung beraten worden. Von den Mitarbeitern ist ihr eine „vorläufige Berechnung für das 1. volle Vermietungsjahr“ übergeben worden, die die Vorteile des Immobilienerwerbs darstellen soll und die mit einer monatlichen Investition von 46,00 € endet.
Unsere Mandantin fühlt sich von den Mitarbeitern der ADP 5 GMBH CO.KG schlecht beraten, weil ihr von diesen – trotz Nachfrage – nicht offengelegt worden sei, dass für die Finanzierung auch ihr selbst bewohntes Haus als Haftungsmasse dient.
Wir haben deshalb namens unserer Mandantin den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Die fineline immobilien GmbH hat unserer Mandantin mittlerweile eine Vereinbarung angeboten, nach der der Kaufvertrag einvernehmlich aufgehoben werden soll. Darin verpflichtet sich unsere Mandantin, die Behauptung einer Täuschung, auch soweit sie durch Vertriebsmitarbeiter erfolgt sein soll, nicht aufrecht zu erhalten.
Wir begrüßen die einvernehmliche Einigung nachdrücklich und haben unserer Mandantin empfohlen, die Vereinbarung anzunehmen.    

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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