DR. STORCH & Kollegen setzen sich erneut gegen DKB AG durch!

24.02.2016

3 weitere Urteile wegen falscher Widerrufsbelehrung

Wir haben gleich in 3 weiteren Fällen Verurteilungen der DKB AG wegen falscher Widerrufsbelehrung erwirkt. Bei dem Verfahren vor dem Landgericht Potsdam  (Urteil vom 09.02.2016 – 1 O 282/15 –) hatte unser Mandant das Darlehen im Jahre 2013 abgelöst und zwar unter Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Nachdem das Darlehen 2015 widerrufen wurde, hatte unser Mandant die gezahlte Entschädigung in Höhe von rund 7.000 € zurückgefordert. Dies hatte die DKB AG abgelehnt, so dass sie jetzt durch das Potsdamer Gericht zur Rückzahlung der vollen Entschädigung nebst den angefallenen Anwaltskosten verurteilt worden ist.
In den beiden anderen von uns erstrittenen Entscheidungen hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 29.01. und 22.02.2016 (38 O 156/15 und 38 O 178/15) entschieden, dass die Darlehen zur Recht widerrufen wurden und rückabgewickelt werden müssen. In dem zuerst genannten Verfahren hatte die DKB AG mittels einer Widerklage von unseren Mandanten noch 65.830,36 € verlangt, die Berliner Richter kamen demgegenüber zu einer Restforderung von lediglich 52.259,50 €.
In dem zweiten Verfahren hatte die DKB AG sogar eine Rechnung in Höhe von insgesamt 48.915,91 € aufgemacht, das Gericht sprach ihr jedoch nur 15.887,71 € zu.
Die zitierten Urteile sind nicht rechtskräftig, die DKB AG hat die Möglichkeit Berufung einzulegen. Ob sie dies tatsächlich tut, bleibt abzuwarten. 

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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