Multi Advisor Fund I GbR – Klagen im Urkundenprozess abgewiesen

03.05.2010

AG Spandau bestätigt seine Rechtsprechung

Nach dem Amtsgericht Gifhorn, das eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR (MAF I) durch Urteil vom 19.4.2010 abgewiesen hat, hat das Amtsgericht Spandau durch Urteil vom 30.4.2010 eine weitere Klage im Urkundenprozess abgewiesen. In beiden Verfahren wurden die betroffenen Anlegerinnen durch Rechtsanwalt Dethloff von der Kanzlei Dr. Storch vertreten.

Durch das neuerliche Urteil  hat das AG Spandau zum wiederholten Mal eine Klage der Fondsgesellschaft auf Zahlung von Rateneinlagen abgewiesen und seine Rechtsprechung damit bekräftigt . Bereits im Januar 2010 hatte das AG Spandau eine gleichartige Klage abgewiesen.

Im Ergebnis wird damit die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, welche die Widerrufsbelehrung der MAF I sowie der Capital Advisor Fund II GbR (CAF II GbR) für nicht ordnungsgemäß erachtet haben, bestätigt.  

Neben dem Widerruf ist nach unserer Auffassung auch die außerordentliche Kündigung wegen falscher Angaben in der Beitrittserklärung möglich. Die Kanzlei Dr. Storch sieht  nach den ergangenen Urteilen gute Aussichten für die betroffenen Anleger sich gegen die Klagen der  MAF I und der CAF II erfolgreich zu wehren.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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