Einbruch bei Sparkasse Strausberg – wie bekomme ich meine Wertgegenstände aus Schließfach wieder?

Sicherheitssysteme haben versagt

Am Ostermontag ist es zu einem Einbruch in die Sparkasse Strausberg gekommen. Bekannt ist bislang, dass unbekannte Täter ein Loch in eine Rückwand gestemmt hatten und so in die Kellerräume der Filiale eingedrungen sind. Obwohl die Täter mit brachialer Gewalt vorgegangen sind, hat das Alarmsystem offenbar nicht ausgelöst. Zeugen hatten am frühen Nachmittag des Ostermontags vier vermummte Gestalten mit großen Taschen aus der Sparkasse laufen sehen. Sie flohen in einem Auto, in dem ein Fahrer schon gewartet hatte. Eine sofort eingeleitete Großfahndung der Polizei mit einem Hubschrauber blieb erfolglos.

Wie viele der 547 Schließfächer aufgebrochen wurden, blieb zunächst unklar.

Was sollten Schließfachbesitzer jetzt tun?

Zunächst sollte die Sparkasse Strausberg schriftlich und am besten durch einen Rechtsanwalt aufgefordert werden, die in den Schließfächern gelagerten Gegenstände (Geld, Schmuck, Edelmetalle etc.) zu ersetzen. Hierbei ist es besonders wichtig, die gestohlenen Gegenstände möglichst genau zu beschreiben und vor allem deren Herkunft nachzuweisen. Dann muss geprüft werden, in welcher Höhe die Sparkasse Strausberg für solche Fälle versichert ist und ob einzelne Kunden ggf. Ihre Wertgegenstände zusätzlich versichert haben.
Der Fall erinnert an den Einbruch in die Filiale der Berliner Volksbank 2013 in Berlin-Steglitz. Laut Angaben der Polizei gelang es den dortigen Tätern von den rund 1600 Schließfächern rund 300 aufzubrechen und den Inhalt an sich zu bringen. Von dem ganz erheblichen Schaden wurde nur ein Teil von der Berliner Volksbank ersetzt. Ein Geschädigter muss sich sogar durch alle Instanzen klagen und bekam einen Schadensbetrag von 65.000,00 € erstattet. Das Kammergericht Berlin hatte die Verurteilung der Volksbank durch das Berliner Landgericht bestätigt. Das Urteil (26 U 18/15) ist rechtskräftig geworden. Die Berliner Richter hatten geurteilt, die Volksbank habe gegen die ihr gegenüber ihren Kunden obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten verletzt. Ein Kunde, der ein Schließfach anmiete und dort in der Regel wertvolle Dinge aufbewahre, erwarte, dass die Bank gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore treffe, so das Gericht.

Wenn auch Sie Opfer eines Einbruchs bei einer Bank/Sparkasse sind, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir haben in solchen oft kniffeligen Banksachen Erfahrung und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durch.