Die FWU Life Insurance S.A., ein Unternehmen der FWU-Gruppe, befindet sich bekanntermaßen in der Liquidation. Das Unternehmen hatte unter anderem fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen europaweit insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz vertrieben. Viele unsere Mandanten werden aktuell mittels Schreiben vom Verwalter Yann Baden aufgefordert, ihre Ansprüche im Liquidationsverfahren geltend zu machen.
Viele unserer Mandanten sind damit und dem verbundenen Papierkram überfordert und wenden sich hilfesuchend an uns, die Rechtsanwälte DR. STORCH & Kollegen aus Berlin.
Deswegen geben wir im Folgenden ein paar Erläuterungen:
Der Verwalter Baden hat den Anlegern vorgefertigte Forderungsaufstellungen übersandt. Nach unserer Erfahrung sind diese jedoch nicht in jedem Fall korrekt. Bei mehreren Mandanten konnten wir bereits Unstimmigkeiten feststellen, die zu Lasten der Mandanten gegangen wären. Die Höhe der Forderung hängt auch entscheidend von der Art der Police ab. Wer die Angaben ungeprüft akzeptiert, riskiert finanzielle Nachteile.
Vielen ist die Unterscheidung nach fondsgebundenen und nicht fondsgebundenen Ansprüchen nicht verständlich, oftmals wird auch der Rückkaufwert mit der Ablaufleistung verwechselt. Der Rückkaufwert liegt meist deutlich unter der Summe der eingezahlten Prämien, da insbesondere Vertrags- und Vermittlungskosten sehr hoch waren.
Wir unterstützen Sie daher umfassend:
- Überprüfung der vom Verwalter angegebenen Beträge,
- rechtssichere Anmeldung Ihrer Forderungen im Liquidationsverfahren,
- vollständige Abwicklung und Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Verwalter mit Auslandsbezug.
- Notfalls Einleitung nötiger rechtlicher Schritte
Eine korrekte und fristgerechte Forderungsanmeldung ist entscheidend, um Ihre Ansprüche im Verfahren zu sichern.
– Wenn Sie als Anleger der FWU Life Insurance betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, Ihre Forderungen rechtlich prüfen und professionell anmelden zu lassen. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie alle notwendigen Schritte.
– Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Anleger im Liquidationsverfahren mit Auszahlungen rechnen können. Umso bedeutsamer ist eine korrekte und fristgerechte Forderungsanmeldung, damit Ihre Ansprüche berücksichtigt werden.
– In der Regel übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Forderungsanmeldung .
Dr. STORCH & Kollegen, Rechtsanwälte in Berlin
www.kanzlei-storch.de
