19.06.2014
Stiftung Warentest berichtet und empfiehlt RA Dr. Storch als Widerrufsexperten
Die Stiftung Warentest berichtet in der aktuellen Ausgabe des Finanztests (7/2014) darüber, dass nach ihren Erkenntnissen Millionen Baukredite fehlerhaft sind. In dem ausführlichen Artikel werden Tips gegeben, wie Sie aus teuren Krediten aussteigen und viele tausend Euro sparen können.
Die Kanzlei DR. STORCH und Kollegen wird als eine Kanzlei mit nachgewiesenen Erfolgen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Bankkrediten genannt. Die Stiftung Warentest weist Insbesondere auf die von uns gegen die DKB AG erstrittenen Urteile/Beschlüsse wie folgt hin:
„Forderung auf Rückabwicklung
Immobilienkredite Special
Christian Sporer und seine Familie wohnen jetzt in einem Haus mit Garten. Den Kreditvertrag für die alte Eigentumswohnung hat er widerrufen. Das müsste eigentlich rund 11 000 Euro bringen. Doch die DKB-Bank sträubt sich.
Selbstbewusste Kunden wie Christian Sporer fordern mehr als die entschädigungsfreie Entlassung aus dem Vertrag. Zusätzlich soll die Bank herausgeben, was sie mit den Ratenzahlungen erwirtschaftet hat.
Der 36-Jährige hatte zunächst eine Wohnung gekauft, in der er mit seiner Frau lebte. Als das Paar Kinder bekam, zog die Familie in ein Haus mit Garten. Die Eigentumswohnung vermietete sie.
Als Sporer von den Bankfehlern hört, prüft er seine Verträge. Beide sind fehlerhaft. Sporer holt neue Angebote ein und widerruft beide Kredite. Seine Hausbank reagiert schnell und bietet an, den Zins von den bisherigen 3,96 Prozent auf 2,35 Prozent zu senken. Sporer akzeptiert.
Den anderen Kredit hat ihm die DKB-Bank gegeben. Sie verweigert den Widerruf.
Streit um Abrechnung
Laut Gesetz sind nach dem Widerruf die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen zu erstatten. Was das heißt, ist umstritten.
Sicher ist: Die Bank bekommt den Kredit zurück und der Kunde muss marktübliche Zinsen zahlen. Umgekehrt muss die Bank bis zum Widerruf geleistete Zinszahlungen erstatten und herausgeben, was sie mit diesem Geld erwirtschaftet hat. Da beginnt der Streit. Nach BGH-Rechtsprechung stehen Bankkunden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Verbraucheranwalt Achim Tiffe aus Hamburg hält das für zu wenig. Laut aktuellem Bericht der Bundesbank erwirtschaften Banken durchschnittlich 8 Prozent Rendite auf ihr Eigenkapital, argumentiert er.
Noch 4 900 Euro zusätzlich
Die Rückabwicklung macht viel aus. Finanztest hat nachgerechnet. Selbst bei Verwendung der BGH-Vorgaben und des DKB-Kreditzinssatzes stehen Familie Sporer weitere 4 900 Euro zu – zusätzlich zu den rund 6 500 Euro Schadenersatz wegen Verweigerung des Widerrufsrechts.
Zum Glück hat die Familie eine Rechtsschutzversicherung. Das Prozessrisiko steigt, wenn Kreditnehmer auch auf Rückabwicklung bestehen. Sporers Anwalt Thomas Storch aus Berlin wird Klage erheben, wenn die DKB nicht einlenkt.
Das Oberlandesgericht in Brandenburg hat bereits geurteilt: eine oft verwendete Widerrufsbelehrung der DKB ist unwirksam (Az. 4 U 64/12). Das Kammergericht Berlin sieht das genauso (Az. 4 U 90/12)“.
RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.