Bearbeitungsgebühren unzulässig |
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13.05.2014 | BGH entscheidet über Darlehen für VerbraucherDas lange erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist nunmehr am 13. Mai 2014 ergangen. Danach sind die von zahlreichen Banken in Darlehensverträgen berechneten Bearbeitungsgebühren unzulässig. Die bisherige Rechtslage war aufgrund zahlreicher unterschiedlicher Instanzenurteile ungeklärt. Nunmehr können alle Darlehensnehmer, bei denen pauschal Gebühren für die Darlehensbearbeitung berechnet wurden, mit guten Chancen diese Gebühren zurückfordern. RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns. |
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