DSGVO Abmahnungen abwehren

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist gerade erst in Kraft getreten – und schon flattern vielen Unternehmen die ersten Abmahnungen auf den Schreibtisch.

Dabei ist die Datenschutz-Grundverordnung eigentlich bereits vor zwei Jahren in Kraft getreten. Nur haben sehr viele kleine und mittelständische Unternehmen die zweijährige Übergangsfrist ungenutzt verstreichen lassen. Genau das aber könnte sie nun teuer zu stehen kommen.

Verstöße gegen die Datenschutzauflagen können neuerdings mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden. Bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro können so theoretisch fälig werden. Nun haben die Datenschutzbehörden bereits signalisiert, dass von ihrer Seite zunächst Zurückhaltung geübt werden wird. Dies jedoch gilt vermutlich nicht für Abmahnanwälte und neidische Konkurrenten. Erste Abmahnungen zeigen das sehr deutlich.

Und damit nicht genug: den Unternehmen drohen nicht allein die Strafen der Datenschutzbehörden und die teils saftigen Abmahngebühren der Anwälte, sondern sie können darüber hinaus im Falle unrechtmäßiger Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch ganz schnell mal auf Schadensersatz verklagt und verurteilt werden. Zu erwarten ist also, dass die Abmahnspezialisten gleich mehrmals zuschlagen: erst die Abmahnung und dann die Schadensersatzforderung.

Was also tun? Die Kanzlei Dr. Storch und Kollegen bietet Ihnen umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen und begleitet Sie im Bedarfsfall.

In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung nicht ohne weiteres anerkennen! Sie sollten auch keinesfalls eine ggf. geforderte Unterlassungserklärung abgeben und die vermutlich geforderten Zahlungen leisten. Denn Sie räumen damit letztlich Fehler ein, die in der Folge ggf. zu Schadensersatzforderungen führen können.

Allerdings sollten Sie die Abmahnung auch nicht einfach ignorieren, denn sie ist ja ggf. berechtigt. Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen Anwalt Ihres Vertrauens damit zu befassen. Die Kanzlei Dr. Storch und Kollegen steht Ihnen dabei gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an, wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch.

Sie erreichen uns telefonisch unter 030 50 50 87 70 oder per Mail unter anfrage@kanzlei-storch.de