Sparkasse Märkisch-Oderland kündigt Sparverträge

19.07.2018

Hunderte Kunden in Märkisch-Oderland erhalten Post von der Bank – Dr.Storch vertritt Sparer

Kündigungswelle der Sparkasse Märksich-Oderland 
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat als erste Sparkasse in Brandenburg mehrere hundert Prämiensparverträge (z.B. S-Prämiensparen flexibel) gekündigt.

S-Prämiensparverträge flexibel  
Die Bank begründet das mit den schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sprich mit der anhaltenden Niedrigzinsphase. Die Kündigungswelle der Sparkasse Märkisch-Oderland verunsichert besonders Rentner, die häufig Zeit ihres Lebens Kunden bei der Sparkasse waren und sich mit den Sparverträgen einen kleinen Zuschuss zur Rente ersparen wollten.

Zuschuss zur Rente 
Dies auch deshalb, weil sie meinten, die Sparkasse seien dem Gemeinwohl unterworfen und nicht dem reinen Renditestreben. Für die Sparer war die Anlage ausgesproche lukrativ, waren doch die jährlichen Spareinlagen mit einer Prämie versehen,
die ab dem 15. Sparjahr 50% des im Sparjahr geleisteten Sparbeitrages betrug.
Wir die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen vertreten mehrere geschädigte Sparer, deren Sparverträge (zumeist in der Form des S-Prämiensparen fleixbel) von der Sparkasse Märkisch-Oder zum 30.09.2018 gekündigt worden sind.
Geschädigte Sparer berichten zudem, dass Mitarbeiter der Sparkasse Märkisch-Oderland nach der Kündigung auf sie zugetreten seien, um ihnen neue Anlageprodukte anzubieten, damit das „freigewordene Geld“ anderweitig angelegt werden
könnte.

Musterklage einlegen
„Wir werden für unsere Mandanten den Kündigungen widersprechen, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch und dann sehen, wie die Sparkasse Märkisch-Oderland reagiert.
„Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden wir Klage erheben und zwar mit der Hilfe derjenigen Sparer, deren Rechtsschutzversicherung bereits Kostenzusage erteilt hat“, so Dr. Storch.

Rechtsprechung uneinheitlich
Zwar ist die rechtliche Situation nicht ganz einfach, so Dr. Storch, weil etwa das OLG des Landes Sachsen-Anhalts vergleichbare Kündigungen von Sparkassen mit Urteilen aus Mai 2018 für rechtmäßig erachtet hatte und zwar unter Hinweis
auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen. Andere Gerichte, so etwa das OLG Stuttgart (sogenannte „Scala-Entscheidung“) sehen die Kündigungen jedoch wesentlich kritischer. „Es bleibt jedoch in jedem Einzelfall die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich bei den Sparverträgen um langfristige Verträg handelt, die nicht ohne weiteres gekündigt werden können, so Dr. Storch in seiner Einschätzung.

Zu weiteren Einzelheiten des Sparkassenskandals siehe unter:http://www.sparkassenskandal.de/  

 

 

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