BWF – Stiftung: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler prüfen

07.09.2017

Goldträume geplatzt!

Die sogenannte BWF-Stiftung verkaufte gutgläubigen Anlegern Anlagemodelle, die auf Gold basierten. Die brauchbaren Informationen, die den Anlegern gegeben wurden, waren dünn, die Versprechen aber umso größer.
Zwei Modelle wurden angeboten: Entweder konnten die Anleger die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) beauftragen, Gold zu kaufen und einzulagern. Eigentümerin blieb die BWF-Stiftung. Oder die Anleger konnten selbst Eigentümer des Goldes werden und das Gold einlagern lassen. Die Anbieterin hieß dann BWF Kapitalholding GmbH. In beiden Fällen sollten die Stiftung und die GmbH mit dem Gold Gewinne erwirtschaften und den Anlegern nach der Vertragslaufzeit von einigen Jahren ausbezahlen.
Vollkommen unklar blieb nach den schriftlichen Informationen, auf welche Weise mit dem Gold gewirtschaftet und Gewinne erzielt werden sollten. Es ist von einem „blind pool“ auszugehen. Der Anleger muss bei einem blind pool in dem Sinne blind investieren, als dass das konkrete Investitionsziel nicht bekannt ist. Er muss dem Emittenten vollkommen vertrauen. Vorteilhaft ist diese Konstruktion nur für den Emittenten, der sich nicht vorab festlegen und an diesen Maßstäben messen lassen muss. Für den Anleger bestehen im Grunde nur Nachteile.
Über diesen Umstand haben die Vermittler in der Regel offenkundig nicht aufgeklärt. Anlegern stehen daher nach unserer Einschätzung in vielen Fällen gut durchsetzbare Ansprüche gegen die Vermittlergesellschaften zu. In Berlin jedenfalls war als Vermittlerin die EMINENCE Capital Management GmbH & Co. KG tätig, die wegen Falschberatung bereits vor Gericht Federn lassen musste.
Die Haftung der Vermittler ist für die Anleger in diesem Fall besonders wichtig, da die Emittenten nicht mehr greifbar sein dürften. Die angeblich von der BWF-Gruppe erworbenen Goldbarren waren nämlich größtenteils nicht echt. Die Staatsanwaltschaft hat daher umfangreich ermittelt. Das Landgericht Berlin hat am 25. Juli 2017 vier Verantwortliche der BWF-Stiftung wegen gewerbs- und banden¬mäßigen Betrugs zu Haftstrafen zwischen fünf und sechs Jahren verurteilt.
Anleger sollten rasch tätig werden, da zum Schluss des Jahres Verjährung eintreten könnte.

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