DKB AG gibt nach

28.04.2016

Urteil des LG Berlin rechtskräftig!

Wir hatten bereits berichtet, dass wir in den letzten Wochen weitere Urteile gegen die DKB AG wegen falscher Widerrufsbelehrung erwirken konnten. Mit Urteil des LG Berlin vom 17.02.2016 (10 0 273/15) hatte die Berliner Bankenkammer den Widerruf unserer Mandanten bestätigt und festgestellt, dass diese der DKB AG nur noch 118.072,78 € schulden. Die beklagte Bank hatte von unseren Mandanten mittels einer Hilfswiderklage noch 126.567,42 € gefordert. Obwohl das Gericht hier einen Vergleich angeregt hatte, hatte die DKB AG auf ein Urteil bestanden. Das Unternehmen  war zudem dazu verurteilt worden, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die DKB AG hat nunmehr mitgeteilt, dass sie das Urteil akzeptiert und unsere Mandanten gegen Zahlung aus dem Vertrag entlässt und die Sicherheiten freigibt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
 
Laut der Liste der Stiftung Warentest „Gerichtliche und außergerichtliche Erfolge“ gehört die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen damit zu den Kanzleien, die gegen die DKB AG am meisten Urteile erwirkt haben.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

Schreibe einen Kommentar