Allianz Flexi Immo C: LG Frankfurt a.M. verurteilt DVAG zu vollem Schadensersatz

19.08.2014

Eindeutiges Urteil!

Wir berichteten bereits, dass wir für unsere Mandantin Klage vor dem LG Frankfurt erhoben hatten (Pressemeldung vom 12.02.2014). Unsere Mandantin hatte sich nach einer Beratung durch die DVAG entschieden, ihr Erspartes im Allianz Flexi Immo C anzulegen. Der Allianz Flexi Immo C ist ein sog. Dachfonds, das bedeutet, dass er sich aus weiteren Fonds zusammensetzt. Nachdem die Rechtsanwälte der DVAG unserer Mandantin im Prozess  noch nahe gelegt hatten, die Klage zurück zu nehmen, da sie doch aussichtslos wäre, recherchierten Dr. Storch & Kollegen, dass zum Zeitpunkt der Beratung viele der Fonds, die zum Allianz Flexi Immo C gehörten, schon nachweislich in Schwierigkeiten waren. Davon hatte der Berater der DVAG unserer Mandantin aber nichts erzählt. Ein klarer Beratungsfehler, für den die DVAG einstehen muss, befand das Gericht nüchtern und verurteilte die DVAG, unserer Mandantin den Schaden vollständig zu ersetzen und den Fonds zurückzunehmen.
Mit dem Urteil folgt das Landgericht den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.04.2014 – XI ZR 130/13 -), so die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Schweers, der das Urteil erstritten hat. Das Frankfurter Gericht stellte in seinem Urteil folgendes klar: „Die Beklagte (die DVAG, Anm. des Autors) war zur Aufklärung über die Aussetzung der Rücknahme der Zielfonds verpflichtet, denn insoweit hatte sich ein allgemeines Anlagerisiko das Dachfonds bereits teilweise verwirklicht und damit zur Steigerung des konkreten Anlagerisikos geführt“.

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