Libor und Euribor – Manipulation Swaps, Derivate, Zertifikate: Kunden fordern Schadensersatz

28.05.2014

Nachdem einige Großbanken, darunter namentlich die Deutsche Bank Aktiengesellschaft,  hohe Strafzahlungen aufgrund der durch die Europäische Kommission eingeleiteten Untersuchungen zu Manipulationen des Libor und des Euribor akzeptiert haben, muss die Frage gestellt werden, ob sich die betroffenen Banken damit weiteren Folgen ihres unzulässigen Vorgehens entledigen konnten.

Die Manipulationen haben teils weitreichende Auswirkungen auf eine Vielzahl von Finanzprodukten, welche an den jeweils aktuellen Stand von Libor bzw. Euribor anknüpfen. Insbesondere bei komplizierten Derivaten, wie etwa bestimmten Swap-Verträgen, oder bei kompliziert aufgebauten Zertifikaten, welche Hebelfunktionen implizieren, kann bereits eine nur  geringfügige Veränderung der Referenzzinssätze große Auswirkungen haben. Komplexe Derivate wurden sowohl von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen als auch von Kommunen abgeschlossen. Derzeit sorgt eine diesbezügliche Klage der amerikanischen Bank JP Morgan gegen die Berliner Verkehrsbetriebe, BVG, für Aufsehen.

Die Prüfung, ob bzw. in welcher Höhe durch die Manipulationen im konkreten Fall ein Schaden entstanden ist, erweist sich jedoch oft als aufwendig. So ist zunächst der tatsächliche Verlauf des Euribor für die Laufzeit des jeweiligen Produkts zu betrachten. In einem zweiten Schritt ist festzustellen, in welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum die Manipulationen stattgefunden haben. Letztere Information wird im Zweifel nur über eine Auskunftsklage gegenüber einer an den Manipulationen beteiligten Bank möglich sein. Sodann ist festzustellen, wie die Entwicklung des Referenzzinssatzes ohne die Manipulation verlaufen wäre, wofür im Zweifel ein Sachverständigengutachten erforderlich sein wird.

Die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei komplexen Finanzprodukten sollten durch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Storch waren bereits erfolgreich tätig u.a. in Fällen von strukturierten Swap-Verträgen – u.a. im bei der Beratung und Vertretung von Kommunen.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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