Stadt Konzept Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH durch LG Berlin zum Schadensersatz verurteilt!

25.01.2013

Gericht stellt Falschberatung bei Immobilienerwerb fest.

Unser Mandant hatte 2008 auf Vermittlung der Stadt Konzept Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH eine 62 qm große Eigentumswohnung in Berlin-Neukölln zum Preis von 93.380,00 € erworben.  Die Wohnung wurde ihm ausdrücklich als Kapitalanlage und zur Altersvorsorge verkauft. Der Unternehmensverbund „Das Stadt Konzept“ stellt sich laut Eigenwerbung wie folgt vor:
„Das Stadt Konzept hat seinen Sitz seit 2001 in Berlin. Die Konzentration des Unternehmens liegt auf der Konzeption und Umsetzung von abgesicherten Sachwertanlagen wie vermieteten Wohnungen zur Ruhestandsplanung. Dabei fungiert das Unternehmen als administrative Schnittstelle zwischen Erwerber, finanzierender Bank, Verwaltung und Verkäufer und sorgt damit für einen perfekt funktionierenden Geschäftsverlauf“(aus „Die Sachwertrente aus Berlin“).
In unserem Fall wurde das Kaufvertragsangebot  von dem bekannten Berliner Notar Marcel Eupen beurkundet.  Da unser Mandant über kaum Eigenkapital verfügte, wurde die Wohnung fast gänzlich finanziert und zwar durch ein Darlehen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) mit einer Laufzeit bis 2042. Als Verkäuferin trat die HIRA Grundstücks GmbH auf.
Eine weitere Gesellschaft, die Stadt Konzept Betreuungsgesellschaft mbH, die am erwähnten Gerichtsverfahren nicht beteiligt war, hatte unserem Mandant noch zum Erwerb gratuliert und ihn für seine vorbildliche Zuarbeit im  Zusammenhang mit der Finanzierungsprüfung gelobt.  Unser Mandant fühlte sich dennoch unzureichend beraten und ließ seinen Fall durch die Kanzlei  DR STORCH & KOLLEGEN anwaltlich prüfen. Nachdem sowohl die Vermittlerin, die Stadt Konzept Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH, als auch die Verkäuferin, die HIRA Grundstücks GmbH, eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hatten, musste Klage eingereicht werden.
Das Berliner Landgericht verurteilte die Stadt Konzept Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH (im folgenden Beklagte zu 2)  darauf hin zur Zahlung von rund 76.000,00 € und zwar Zug um Zug gegen Rückübertragung der streitigen Wohnung. Die Klage sei deswegen begründet, so die Richterin, weil die Beklagte zu 2) ein Darlehen vermittelt hat, „dessen Finanzierung angesichts seiner Laufzeit und des Alters des Zedenten zum Scheitern verurteilt war“ (…).  „Das Darlehen wäre erst im Januar 2042 abgezahlt“ stellte das Gericht fest und unser Mandant wäre dann bereits 80 Jahre alt. Ein Scheitern der Finanzierung sei daher absehbar gewesen, weil unser Mandant „die Darlehensraten à 534,54 € nach Erreichen des Rentenalters voraussichtlich nicht würde zahlen können“, so das Gericht in den Urteilsgründen.
Das Gericht  ging jedoch nicht davon aus, dass für diese falsche Beratung auch die Verkäuferin, die HIRA Grundstücks GmbH, verantwortlich sei und wies die Klage insoweit ab. Nachdem die Stadt Konzept Beteiligungs- und Handelsgesellschaft Rechtsmittel beim Kammergericht eingelegt hatte, hat das Kammergericht die Berufung zum AZ: 25 U 58/12 zurückgewiesen und damit das Urteil bestätigt. Revision wurde nicht zugelassen. 

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

Schreibe einen Kommentar