Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen – rund 100 Mio € Schaden, alle 3.200 Schließfächer aufgebrochen!

Wieder Kernbohrer genutzt

Wieder hat es eine Sparkasse erwischt, diesmal die in Gelsenkirchen – wieder brachen die hochprofessionellen Täter über die Feiertage ein und erneut wurde offensichtlich ein Kernbohrer benutzt, damit die Täter vom Archivraum ein Loch durch die Tresorwand bohren konnten. Wie in anderen Fällen auch hat die Sparkasse Gelsenkirchen ihre Haftung auf 10.300 € beschränkt und es steht zu befürchten, dass die Sparkassenkunden auf ihrem weiteren Schaden sitzen bleiben. Bei uns haben sich schon zahlreiche Sparkassenkunden gemeldet und es zu befürchten, dass der tatsächliche Schaden durch die Versicherung der Sparkasse bei weitem nicht abgedeckt ist, weil in den Schließfächern große Mengen an Bargeld und Edelmetallen eingelagert waren.

Was Betroffene jetzt tun können?

Der Einbruch ist für betroffene Kunden sehr ärgerlich, raubt vielen sämtliche Ersparnisse und reiht sich  (leider) in eine Einbruchserie bei Sparkassen ein.

Dennoch macht es keinen Sinn der Sparkasse unsachliche Vorwürfe zu machen, derartige Einbrüche sind mittlerweile an der Tagesordnung von Sparkassen (vgl. Strausberg, Berlin etc.). Unter vorgehaltener Hand wird berichtet, dass Sparkassen offenbar nicht in der Lage sind, derart professionelle Einbrüche abzuwehren, vielleicht auch deswegen, weil hier notwendige Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt wurden. Auffällig ist jedoch, dass in den letzten Jahren eine Einbruchserie gerade bei Sparkassen zu beobachten ist, bei denen Kernbohrer und hydraulische Spreizer benutzt wurden und bei denen die Täter über Tage im Tresorbereich waren und in aller Seelenruhe hundert oder gar tausenden Schließfächer aufgebrochen haben. Diese Vorgehensweise spricht dafür, dass die professionellen Täter keinerlei Angst hatten, gestört oder gar entdeckt zu werden.

Zunächst sollte geprüft werden, ob die Hausratversicherung oder eine vorhanden Schließfachinhaltsversicherung zumindest einen Teil des Schadens übernimmt.

Sodann sollten für einen Prozess die Beweise gesichert werden: Rechnungen, Quittungen und weitere Herkunftsnachweise für die Gegenstände sammeln, wichtig sind auch Fotos von den gestohlenen Gegenständen und nach Möglichkeit nach Zeugen suchen, die die Herkunft und die Einlagerung der Gegenstände (Geld, Schmuck, Gold etc.) belegen können. Für die Frage, wer, wann, was im Schließfach eingelagert hat, ist zudem wichtig, dass man an die entsprechenden Schließfachprotokolle der Sparkasse gelangt.

Profi zu Rate ziehen

Wir raten zudem die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, weil die meisten Betroffenen der Sparkasse juristisch nicht gewachsen sind. Zudem sollte der Rechtsanwalt über einschlägige Prozesserfahrung verfügen und dies sollte wirklich nachgewiesen sein.

Wir, die Rechtsanwälte Dr. Storch sind Spezialisten für Schließfacheinbrüche gerade bei Sparkassen, unsere bisherige Tätigkeit ist auf einer eigenen Homepage dokumentiert:

https://sparkassenskandal.de/

Wenn Sie fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Fachanwalt Dr. Storch aus Berlin.