SLR Beteiligungsfonds I – Dr. Storch setzt sich in letzter Instanz durch!

Kammergericht Berlin eröffnet Ausstieg für Anleger aus SLR Beteiligungsfonds I!

Anleger können nun prüfen, ob sich ein vorzeitiger Ausstieg aus der Anlage lohnt, statt auf ihr Kündigungsrecht nach Ablauf von 15 bis 25 Jahren zu warten:

Die SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co KG in Berlin bietet Anlegern die Möglichkeit, sich durch Zahlung eines Einmalbetrages ab 500,00 € oder durch monatliche Raten an der Gesellschaft zu beteiligen.

Geworben wird mit einer besonders seriösen Beratung, wobei die Anteile in der Regel durch die ACM-Unternehmensgruppe vertrieben werden.

Nachdem die Rechtsanwälte Dr. STORCH & Kollegen die SLR im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bereits vor dem Landgericht Berlin verklagt hatten, hat nun auch das Kammergericht Berlin unsere Rechtsauffassung bestätigt.

Mit Beschluss vom 08.01.2009 hat das höchste Berliner Zivilgericht angekündigt, das Rechtsmittel der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co KG mangels Erfolgsaussicht zurückzuweisen. „Das Kammergericht teilt die Ansicht des Landgerichts, dass der in der Widerrufsbelehrung der Beklagten enthaltene Satz „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ irreführend und daher zu unterlassen ist“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch, der das Urteil erstritten hat.

Auf den unmissverständlichen Hinweis des Kammergerichts hat die SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co KG die eingelegte Berufung zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts (4 O 93/08) rechtskräftig.

Bevor Betroffene aus ihrem Engagement jetzt vorzeitig aussteigen, erläutert Dr. Storch, sollte beachtet werden, dass ihnen nach der Rechtsprechung des Bundes-gerichtshofes kein Anspruch auf Erstattung sämtlicher Einzahlungen zusteht. Die Rechtsprechung sieht vielmehr vor, dass nur der aktuelle Wert der Beteiligung zurückzuzahlen ist.