Was bedeutet eigentlich „Rechtskräftiges Urteil“?


Unter Rechtskraft versteht man bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder einem Beschluss ausgehen, und die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

Die Wirkung der Rechtskraft lässt sich mit dem römischen Grundsatz „Contra rem judicatam non audietur“ wie folgt beschreiben: „Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört“.

Ziel der Rechtskraft ist es, die Endgültigkeit richterlicher Entscheidungen wirksam werden zu lassen, um somit dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit zu dienen. Die entgegenstehende Rechtskraft führt daher bei einer erneuten Klage zur Unzulässigkeit.

Grundsätzlich erwächst nur der Tenor des Urteils in Rechtskraft, also die gerichtlich festgestellte Rechtsfolge, nicht jedoch die Urteilsbegründung oder etwa Tatsachenfeststellungen. Der Tenor ist aber, insbesondere bei klageabweisenden Urteilen, „im Lichte“ der Gründe zu interpretieren.

Zu unterscheiden ist zum einen zwischen formeller Rechtskraft und materieller Rechtskraft, zum anderen zwischen der Rechtskraftwirkung von Prozessurteil und Sachurteil.

Quelle:
Artikel Rechtskraft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Bearbeitungsstand: 11. Februar 2008, 16:29 UTC.