DKB Immobilienfinanzierung – Landgericht Berlin gewährt PKH

16.11.2009

Prozesskostenhilfe in Verfahren gegen die Deutsche Kreditbank AG

Das Landgericht Berlin hat unserem Mandanten in einem Verfahren gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB) wegen Schadensersatzforderungen aufgrund von Aufklärungspflichtverletzungen der Bank Prozesskostenhilfe gewährt. Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat das Landgericht klargestellt, dass es eine Haftung der DKB für naheliegend hält. Das Gericht führt wörtlich aus:
 „Der Schadensersatzanspruch richtet sich auch auf Rückabwicklung der gesamten Beteiligung, da es angesichts eines ähnlich gelagerten Parallelfalles (………….) naheliegt, dass die Beklagte sich darauf eingelassen hat, die Anleger systematisch durch zunächst zu niedrig bezeichnete monatliche Belastungen für ein nur für sie, die Beklagte selbst, die Verkäufer und die Vertriebsunternehmen, lukratives Geschäftsmodell zu ködern.“
Das Landgericht Berlin geht mithin davon aus, dass sich die DKB bei dem hier betroffenen Objekt in der Wilhelm-Gericke-Straße in Berlin im Zusammenwirken mit den Vermittlern und den Verkäufern an der Täuschung der Darlehensnehmer über die finanzielle Belastung aus dem darlehensfinanzierten Wohnungskauf beteiligt hat.
Wie in einer Vielzahl  von anderen Fällen ging es auch hier um einen von der DKB finanzierten Wohnungskauf, der durch die R & R FirstConcept Vertriebs GmbH (seit dem 31.3.2006 firmierend unter  R & R FirstConcept Bauträger GmbH) und deren damalige Geschäftsführer Roman Navratil und Herrn X vermittelt wurde. Verkäuferin war die Rolf Albern Vermögensverwaltung GmbH (später umbenannt in HC Immobilienhandelsgesellschaft mbH, zuletzt in „Omikron“ Immobilien GmbH mit Sitz in Potsdam). Das Vermittlungsunternehmen wurde Anfang 2009 nach Insolvenzantrag durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg mangels Masse aufgelöst. Gegen die Verkäuferin läuft ein Insolvenzantragsverfahren.
Die deutlichen Worte des Gerichts schenken den Betroffenen Zuversicht, dass ein Vorgehen gegen die DKB erfolgreich sein kann. Das Landgericht Berlin schätzt die Beweislage für die Darlehensnehmer laut dem uns vorliegenden Beschluss als günstig ein.

Das Verfahren ist zwischenzeitlich durch Vergleich beendet worden.

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